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50. Jahrestag Baader-Meinhof-Prozess: „Stammheim war kein politisches Verfahren“

6:11
 
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In seinem neuen Buch „Der Stammheim-Prozess“ fordert Kellerhoff auf, sich die Arbeit der Justiz in dem komplizierten Verfahren erneut anzuschauen. Von einem „Schauprozess“ oder einem „politischen Verfahren“, wie die Vorgänge vor dem OLG Stuttgart ab dem 21.Mai 1975 in manchen Internet-Einträgen bezeichnet werden, könne keine Rede sein, meint Kellerhoff nach dem Studium der Prozessakten und anderer inzwischen zugänglicher Quellen.

Ungleichheit der Waffen

Als Ursache für die fehlerhafte Wahrnehmung sieht Kellerhoff die „Ungleichheit der Waffen“ in der öffentlichen Auseinandersetzung um die Vorgänge. Kellerhoff wörtlich: „Es ist nun mal so in einem Rechtsstaat, dass sich das Gericht im laufenden Verfahren nur im Gerichtssaal äußern darf.“ Die Verteidiger der vier RAF-Terroristen hätten dagegen ihre Sicht in vielen Pressekonferenzen kundtun dürfen: „Ihr Ziel war, das Verfahren ad absurdum zu führen.“

Beispielhaftes Verhalten der Justiz

Kellerhoff kommt zu dem Schluss, dass der Umgang der Richter mit den vier Angeklagten „völlig ruhig“ war und das Urteil „vollkommen abgewogen“. Rückblickend hätte das Verhalten der Justiz beispielhaft für den Umgang mit anderen Terror-Taten sein können: „Ich wünschte mir, im NSU-Prozess wäre etwas mehr von der Durchsetzungskraft zu sehen gewesen und etwas mehr von der Brillanz dieser Juristen.“
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110 episodes

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In seinem neuen Buch „Der Stammheim-Prozess“ fordert Kellerhoff auf, sich die Arbeit der Justiz in dem komplizierten Verfahren erneut anzuschauen. Von einem „Schauprozess“ oder einem „politischen Verfahren“, wie die Vorgänge vor dem OLG Stuttgart ab dem 21.Mai 1975 in manchen Internet-Einträgen bezeichnet werden, könne keine Rede sein, meint Kellerhoff nach dem Studium der Prozessakten und anderer inzwischen zugänglicher Quellen.

Ungleichheit der Waffen

Als Ursache für die fehlerhafte Wahrnehmung sieht Kellerhoff die „Ungleichheit der Waffen“ in der öffentlichen Auseinandersetzung um die Vorgänge. Kellerhoff wörtlich: „Es ist nun mal so in einem Rechtsstaat, dass sich das Gericht im laufenden Verfahren nur im Gerichtssaal äußern darf.“ Die Verteidiger der vier RAF-Terroristen hätten dagegen ihre Sicht in vielen Pressekonferenzen kundtun dürfen: „Ihr Ziel war, das Verfahren ad absurdum zu führen.“

Beispielhaftes Verhalten der Justiz

Kellerhoff kommt zu dem Schluss, dass der Umgang der Richter mit den vier Angeklagten „völlig ruhig“ war und das Urteil „vollkommen abgewogen“. Rückblickend hätte das Verhalten der Justiz beispielhaft für den Umgang mit anderen Terror-Taten sein können: „Ich wünschte mir, im NSU-Prozess wäre etwas mehr von der Durchsetzungskraft zu sehen gewesen und etwas mehr von der Brillanz dieser Juristen.“
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